ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NOSTALGIC GmbH & Co. KG
1.1. Nostalgic veranstaltet begleitete Oldtimerreisen für Selbstfahrer mit gestellten klassischen Fahrzeugen sowie für Reiseteilnehmer mit eigenem Oldtimer. Der Umfang der Leistungen ist in der Reisebeschreibung oder dem individualisierten Angebot beschrieben. Nostalgic bemüht sich, die zur Verfügung gestellten Oldtimer nach dem Wunsch der Reiseteilnehmer zuzuteilen, ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug indes besteht nicht.
1.2. Die von Nostalgic gestellten klassischen Fahrzeuge sind versichert mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung sowie einem Vollkaskoschutz, die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt 2.500 Euro pro Schadensereignis. Im Schadensfall ist unverzüglich die Reiseleitung zu informieren. Die Bedingungen des Versicherungsvertrages können vom Reiseteilnehmer am Sitz von Nostalgic eingesehen werden.
1.3. Im Reisepreis grundsätzlich nicht eingeschlossen sind Versicherungen wie z.B. eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Reisegepäckversicherung.
1.4. Nostalgic empfiehlt dem Reiseteilnehmer dringend, das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes zu prüfen und diesen ggf. abzuschließen, auf Wunsch übernimmt Nostalgic den Abschluss derselben für den Kunden gegen Gebühr.
2.1. Für alle Buchungswege gilt:
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
3.1. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig.
3.2. Mit der Anzahlung sind eventuelle Prämienbeträge für zusätzlich abgeschlossene Rücktrittskosten- oder sonstige Versicherungen vollständig zu zahlen.
3.3. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
3.4. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Nostalgic.
3.5. Verstreicht die Frist ohne Zahlung, wird Nostalgic dem Kunden eine Nachfrist zur Zahlung setzen. Lässt der Kunde die Nachfrist verstreichen, ohne den Reisepreis vollständig zu begleichen, so kann Nostalgic vom Vertrag zurücktreten. Nostalgic wird dann von seiner Leistungspflicht frei und kann von dem Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Nostalgic schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Nostalgic den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Nostalgic, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.2. Nostalgic hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet (in Prozent des Reisepreises):
bis 121 Tage vor Reisebeginn 20 %
ab 120 Tage vor Reisebeginn 50 %
ab 30 Tage vor Reisebeginn 90 %.
4.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
4.4. Das Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Dagegen besteht kein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 3.1. zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
4.5. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5.1. Wird eine in der Reisebeschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Nostalgic bis spätestens am 31. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von Nostalgic ausgeschriebenen Reise verlangen, sofern Nostalgic in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereit zu stellen. Bucht der Kunde die ersatzweise angebotene Reise nicht bis spätestens zum Tag des Reisebeginns der von Nostalgic abgesagten Reise, erhält der Kunde eventuelle Anzahlungen auf den Reisepreis unverzüglich von Nostalgic zurück. Darüber hinaus gehende Kosten, z.B. für eine vom Kunden gebuchte und nicht in Anspruch genommene Anreise, werden nicht erstattet.
5.2. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch Nostalgic den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
5.3. Nostalgic kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Die Kündigung des Reisevertrages kann auch durch die Reiseleitung ausgesprochen werden, diese ist insoweit von Nostalgic bevollmächtigt.
6.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Nostalgic nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6.2. Nostalgic ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
6.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Nostalgic in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich, nach der Erklärung seitens Nostalgic über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise, Nostalgic gegenüber geltend zu machen.
7.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Der Reisende ist aber verpflichtet, Nostalgic einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.2. Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651l BGB oder aus wichtigem, Nostalgic erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Nostalgic zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Nostalgic verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für Nostalgic erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
7.3. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen.
7.4. Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
8.1. Die vertragliche Haftung von Nostalgic für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche beispielsweise nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.1. Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651c bis f BGB hat der Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Nostalgic gegenüber geltend zu machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
9.2. Die in 8.1. bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.
9.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber Nostalgic unter dessen Firmenanschrift erfolgen.
Nostalgic informiert an der Reise teilnehmende Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, sie sind durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Nostalgic bedingt.
11.1. Reiseteilnehmer, welche ein klassisches Fahrzeug von Nostalgic fahren, müssen am Tag des Reisebeginns 25 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Führerscheins Klasse B sein. Anerkannt sind alle EU-Führerscheine sowie diesen gleich gestellte Fahrerlaubnisse. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren.
11.2. Der Reiseteilnehmer unternimmt die Reise auf eigene Gefahr. Die Haftung eines Reiseteilnehmers am Steuer eines Fahrzeuges von Nostalgic entspricht der Haftung, die der Reisende als Führer eines eigenen oder berechtigt benutzten Kfz im öffentlichen Straßenverkehr zutragen hat. Er wird in die Handhabung der Fahrzeuge eingewiesen und ist selbst für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie aller gesetzlichen Auflagen verantwortlich. Der Reiseteilnehmer haftet bei selbst verschuldeten Unfall- und anderen Schäden an Fahrzeugen von Nostalgic bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (2.500 Euro pro Schadenfall), unbenommen bleibt eine private Haftpflicht gegenüber Dritten.
11.3. Der Reiseteilnehmer haftet uneingeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist, im Falle von Unfallflucht oder nachweislich unsachgemäßer Behandlung des oder der Nostalgic-Fahrzeuge.
11.4. Die Anwesenheit bei der Einweisung in die Fahrzeuge ist für verpflichtend für jene Reiseteilnehmer, welche ein Nostalgic-Fahrzeug fahren. Der Reiseteilnehmer verpflichtet sich mit der Reiseteilnahme, sich an die Anweisungen der Reiseleitung zu halten, insbesondere im Falle einer Panne oder eines Unfalls.
11.5. Für die Bearbeitung von Bußgeldern, welche Reiseteilnehmer als Fahrer betreffen, behält sich Nostalgic vor, eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 50 € pro Fall zu erheben, unabhängig von der Höhe des Bußgeldbetrages.
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG ein.
Nostalgic GmbH & Co. KG, AG München, HRA 85875
Sitz: Balanstr. 73, 81541 München
Pers. haftender Gesellschafter: Nostalgic Beteiligungs GmbH, AG München, HRB 156660
Geschäftsführer: Walter Laimer, Gert Pichler
14.1. Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
14.2. Ist der Reiseteilnehmer Kaufmann i.S.d Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in München. Entsprechendes gilt, wenn der Reiseteilnehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Reiseteilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.